Isenthalerkonzession

«Die Beliehene hat für das ganze Gebiet des Kantons Uri vorab die Direktabnehmer sowie alsdann die regionalen und örtlichen Wiederverkäufer stets ausreichend, sicher und preisgünstig mit elektrischer Energie zu versorgen.»
(Art. 9 Abs. 1 Isenthalerkonzession)

Wir versorgen Uri mit Strom

Die sichere, wirtschaftliche und nachhaltige Energieversorgung ist von grosser Wichtigkeit für die Schweiz und für den Kanton Uri. Gleich in drei Rechtsschriften werden die gesetzlichen Grundlagen zur Energieversorgung festgehalten: in der Bundesverfassung, im Energiegesetz und für Uri in der Isenthalerkonzession.

 

Durch die Isenthalterkonzession, die dem EWA im Jahr 1989 vom Urnervolk in einer Volksabstimmung vergeben wurde, ist unser Unternehmen dazu verpflichtet, den Kanton Uri stets ausreichend und sicher mit preisgünstigem Strom zu versorgen. Ein herausforderungsreicher Auftrag, den wir gerne annehmen.