Was bedeutet Strommarktöffnung?

Der Kunde kann seinen Stromlieferanten frei wählen – unabhängig von seinem Standort. Zudem wird der Netzbetrieb von Stromproduktion, -handel und -vertrieb getrennt - eine Trennung also von der eigentlichen Energie und dem Transport der Energie übers Netz.

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Warum gibt es überhaupt eine Marktöffnung?

Dies ist ein parlamentarischer Entscheid, den wir als Energieunternehmen umsetzen.

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Was beinhaltet das neue StromVG?

Das neue StromVG schafft die notwendigen Rahmenbedingungen für einen diskriminierungsfreien Netzzugang, einen wettbewerbsorientierten Elektrizitätsmarkt und soll langfristig Versorgungssicherheit garantieren.

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Welches ist der Nutzen der Marktöffnung?

Die Grosskunden können ihren Energielieferanten neu frei wählen.
Klein- und Privatkunden können dies ab 2013 ebenfalls, sofern gegen diese Ausweitung nicht das Referendum ergriffen wird. Ab 01.10.2008 ist aber auch für sie bereits die Trennung von Netz- und Energiekosten auf der Rechnung sicht- und damit auch vergleichbar. Neu sind auch das Recht auf Anschluss an das Verteilnetz und der service public Auftrag.

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Was bedeutet die Marktöffnung für den Kunden?

Im Bereich Energie wird er zukünftig (ab 100'000 kWh bereits jetzt) seinen Stromlieferanten selber wählen können, nicht aber seinen Netzbetreiber. D.h. es werden ihm ab 1.10.2008 zwei Leistungen in Rechnung gestellt - eine für die Stromlieferung (Erzeugung, Handel, Vertrieb) und eine für den Stromtransport und die damit verbundenen Systemdienstleistungen (Übertragungs- und Verteilnetze). Auf der Rechnung werden neu ab 01.10.2008 die Netzkosten und die Energiekosten getrennt ersichtlich sein. Mit dem Systemwechsel können Mehrkosten entstehen, die auf Endkunden überwälzt werden.

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Ist die Liberalisierung des Strommarkts mit der Liberalisierung der Telekommunikation gleich zu setzen? Welches sind die Unterschiede?

Bei der Öffnung des Telekommunikationsmarkts wurden bis auf das letzte Streckenstück („Letzte Meile“) parallele Infrastrukturen aufgebaut. Dadurch konnten neue Serviceanbieter einen sehr breiten Bereich der Telekommunikationsdienste zur Verfügung stellen. Bei der Strommarktliberalisierung verhält sich das anders. Da mehrere parallele Netzinfrastrukturen volkswirtschaftlich unsinnig wären, spricht man im Netzbereich von einem natürlichen Monopol. Frei wählbar ist nur der Stromlieferant - d. h. eigentlich wird der Energieliefermarkt liberalisiert.

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Was bedeutet die Liberalisierung für die Strom- bzw. Volkswirtschaft?

Die Strommarktöffnung auf Basis einer Spezialgesetzgebung, dem StromVG, bringt nicht nur Rechtssi-cherheit für Investoren und Betriebe, sondern sichert auch den Platz der Schweiz als Stromdrehscheibe im europäischen Netzverbund der UCTE. Eine wichtiger Bestandteil der bilateralen Verträge mit der EU war die Öffnung des Strommarktes - zumindest für Kunden ab 100'000 kWh. Das Ziel eines integrierten europäischen offenen Strommarktes ist die Beseitigung von Ungleichheiten auf dem Markt. Ohne die Liberalisierung könnten Schweizer Unternehmen am europäischen Markt nicht zu gleichen Bedingungen teilnehmen. Dies könnte im schlimmsten Fall zu Energieengpässen führen, sehr hohen Stromimportkosten und lokalen Netzausfällen.

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Marktliberalisierung = tiefe Preise. Wieso werden die Elektrizitätstarife nun teurer?

Liberalisierung bedeutet keineswegs immer tiefere Preise, sondern bezeichnet allgemein den Abbau staatlicher Eingriffe in das Marktgeschehen. Der Markt ist der Treffpunkt von Angebot und Nachfrage und wird wesentlich über Preise koordiniert. Aktuell werden die Preise der Elektrizitätstarife des EWA per 01.10.2008 nach oben angepasst.


Doch mittel- und langfristig muss auch im Energiebereich mit Preiserhöhungen gerechnet werden, da europaweit der Strom knapper wird und die Produktionskapazitäten nicht entsprechend ausgebaut werden.

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Welches sind die Kostentreiber der Marktöffnung für die Energieunternehmen?

Kosten verursachen primär die neuen gesetzlichen Anforderungen an die Elektrizitätsunternehmen.

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Wer überwacht jetzt den Strommarkt?

Die neu geschaffene Elektrizitätskommission des Bundes, die ElCom, überwacht seit 01.01.2008 die Elektrizitätstarife, die Einhaltung des StromVG's und erlässt Verfügungen. Sie entscheidet auch als unabhängige richterliche Instanz bei Streitigkeiten betreffend Netznutzungsentgelte oder Netzzugang sowie Elektrizitätstarife. Weiter kann sie Preissenkungen anordnen oder Preiserhöhungen untersagen, wenn die von den Netzbetreibern publizierten Tarife zu hoch sind.

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Wer ist für den Betrieb des Schweizer Übertragungsnetzes zuständig?

Für den sicheren, zuverlässigen und wirtschaftlichen Betrieb des Übertragungsnetzes und die damit verbundenen Systemdienstleistungen im ganzen Netz ist die nationale Netzgesellschaft, die swissgrid, verantwortlich. Sie ist Mitglied der UCTE und der Organisation der europäischen Übertragungsnetzbetreiber ETSO (Europaen Transmission System Operator). Mit der Gründung der Gesellschaft wurde zudem eine zentrale Forderung der Europäischen Union erfüllt: Für die Aufnahme bilateraler Verhandlungen über ein Stromabkommen setzte die EU voraus, dass die Schweiz eine nationale Netzgesellschaft einrichtet.

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Wieso braucht es einen nationalen Netzbetreiber?

Der Gesetzgeber verlangt eine unabhängige Organisation, die nationale Netzgesellschaft (swissgrid). Sie hat folgende Aufgaben:

  • Sie betreibt und überwacht das gesamtschweizerische Übertragungsnetz. Sie hat die Verantwortung für die Planung und Kontrolle des gesamten Übertragungsnetzes.
  • Sie stellt die Systemdienstleistungen sicher (Bilanzmanagement, Bereitstellung von Regelenergie, Beschaffung von Kraftwerkskapazitäten nach diskriminierungsfreiem Verfahren)
  • Bei Gefährdung des stabilen Netzbetriebs ordnet sie die notwendigen Massnahmen an
  • Sie bereitet sich auf die Handhabung von Engpässen im Höchstspannungsnetz vor und arbeitet mit ausländischen Übertragungsnetzbetreibern zusammen und vertritt die Interessen der Schweiz in den entsprechenden Gremien.
  • Ab 2013 wird sie Eigentümerin des von ihr betriebenen Netzes


Mit der Gründung der Gesellschaft wurde zudem eine zentrale Forderung der Europäischen Union erfüllt: Für die Aufnahme bilateraler Verhandlungen über ein Stromabkommen setzte die EU voraus, dass die Schweiz eine nationale Netzgesellschaft einrichtet.

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Wer rückt jetzt bei einer Störung im Übertragungsnetz in der Zentralschweiz aus?

Immer noch die Netzmonteure vom EWA. In einer ersten Übergangsphase sind die ursprünglichen Netzeigentümer für die Instandhaltung und -stellung der Netzinfrastruktur zuständig.

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Was sind Systemdienstleistungen?

Die Systemdienstleistungen umfassen unentbehrliche Hilfsdienste, für welche die swissgrid zur Aufrechterhaltung eines sicheren und zuverlässigen Betriebes der Übertragungs- und Verteilnetze die Verantwortung trägt. Ihre technisch einwandfreie und zuverlässige Bereitstellung ist eine wichtige Basis, damit das Elektrizitätssystem überhaupt funktionieren kann und die Versorgungssicherheit gewährleistet ist.

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Wer erbringt diese Systemleistungen und wie?

Die swissgrid erbringt diese Systemdienstleistungen bzw. ist verantwortlich dafür. Die Beschaffung erfolgt gemäss Vorgaben aus dem StromVG in einem diskriminierungsfreien Ausschreibeverfahren zu Marktpreisen. Dieser Marktpreis richtet sich in der Regel nach den Handelspreisen, die sich in letzter Zeit wegen der stärkeren Nachfrage erhöht haben.

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Wieso ist der Preisunterschied zu den alten Systemdienstleistungen bei EWA so hoch?

  • Günstiger Betrieb und Synergien. Bisher betrieben unsere Muttergesellschaft, die CKW, und die anderen Überlandwerke für ihre Regelzonen ihre Höchstspannungsnetze in eigener Regie. Die CKW konnte dies kostengünstig tun.
  • Mehrkosten durch Systemdienstleistungen zu marktgerechten Preisen
  • Gründung der nationalen Netzbetreiberin und des nationalen Bilanzmanagements
  • Die Regeln im europäischen Verbund - zu denen sich die Schweiz verpflichtet hat - sind einzuhalten, um einen flächendeckenden «Black-out» (schweiz- und europaweit) als grösstmöglicher Störfall zu verhindern. Um die Anforderungen seitens der EU (UCTE) zu erfüllen, bewältigt die nationale Netzbetreiberin auch zusätzliche neue Aufgaben für den Netzbetrieb (Bilanzmanagement, Monitoring der SDL, frequenzabhängiger Lastabwurf).

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Höhere Preise = mehr Leistung. Welche Leistungen bekomme ich als Kunde für den höheren Preis?

Die Netzkosten bzw. die daraus resultierenden höheren Elektrizitätstarife entstehen aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen, die wir als Elektrizitätsunternehmen umsetzen müssen. Der Systemwechsel stärkt die nationale und internationale Versorgungssicherheit für alle Kunden. Zusätzlich wird mit der neuen Strommarktgesetzgebung der service public gestärkt. Neu sind EVU (Energieversorgungsunternehmen) gesetzlich verpflichtet jeden an das Netz anzuschliessen und diskriminierungsfrei den Netzzugang zu gewähren.

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Wird die Versorgung sicherer bzw. war sie vorher nicht sicher genug?

Die Sicherheit und Zuverlässigkeit der flächendeckenden Stromversorgung hatten und haben für das EWA oberste Priorität. Zusätzlich wird mit der neuen Strommarktgesetzgebung der service public gestärkt. Neu sind EVU (Energieversorgungsunternehmen) gesetzlich verpflichtet jeden an das Netz anzuschliessen und diskriminierungsfrei den Netzzugang zu gewähren. Der Systemwechsel erlaubt auch die Integration an das europäische Höchstspannungsnetz. Die Regeln im europäischen Verbund - zu denen sich die Schweiz verpflichtet hat - sind einzuhalten, um einen flächendeckenden «Black-out» (schweiz-und europaweit) als grösstmöglicher Störfall zu verhindern. Damit kann flächendeckend zusätzliche Netzsicherheit gewährleistet werden.

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Was ist die Mehrkostenfinanzierung?

Die Elektrizitätswerk Altdorf AG ist von Gesetzes wegen dazu verpflichtet, die erneuerbaren Energien unabhängiger Produzenten abzunehmen. Der ebenfalls gesetzlich garantierte Abnahmepreis liegt bei durchschnittlich 15 Rappen pro Kilowattstunde und somit über dem Marktpreis. Aus diesem Grund entstehen schweizweit allen Energieversorgungsunternehmen Mehrkosten. Diese werden seit dem 1. Januar 2005 auf alle Stromverbraucher in der Schweiz verteilt – transparent und gerecht.

 

Eine unabhängige Stelle erhebt schweizweit die Mehrkosten und verrechnet diese mit einem Zuschlagssatz an die einzelnen Energieversorger. Die Energieversorger haben dann die Möglichkeit, diesen Aufwand an ihre Endkunden weiterzuwälzen. Entweder in Form von höheren Strompreisen oder separat ausgewiesen auf der Stromrechnung. Die Elektrizitätswerk Altdorf AG hat sich entschlossen, die Mehrkosten transparent auf der Rechnung auszuweisen.

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Was ist die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV)?

Mit dem Inkrafttreten des revidierten Energiegesetzes hat der Produzent von Elektrizität aus erneuerbaren Energien die Wahl, seinen Strom selbständig zu vermarkten oder die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) zu beanspruchen. Finanziert wird die kostendeckende Einspeisevergütung durch alle Stromkunden. Die KEV wird dem Kunden mit maximal 0.6 Rappen pro bezogener Kilowattstunde belastet. Mehr Infos zur Anmeldung für Produzenten unter Öffnet externen Link in neuem Fensterhttps://www.swissgrid.ch/power_market/renewable_energies/registration_crf/

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Was ist die Stromkennzeichnung?

Seit 2005 sind die schweizerischen Stromversorgungsunternehmen verpflichtet, Herkunft und Zusammensetzung des gelieferten Stroms offen zu legen. Wir informieren Sie darüber, auf welche Art Ihr Strom produziert wurde, beziehungsweise wie der Strommix für unsere Kunden zusammengesetzt ist.

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