Verschaffen Sie sich Klarheit

Mit der Revision der Energieverordnung (EnV) wurden in der Schweiz zum 1. Januar 2005 alle Lieferanten von Elektrizität verpflichtet, ihre Endkunden einmal jährlich in Form einer Stromkennzeichnung über Qualität (aus welchen Energieträgern) und Herkunft (aus der Schweiz oder dem Ausland) des im Vorjahr gelieferten Stroms zu informieren. Informieren Sie sich über Ihre Stromkennzeichnung unter Download.


Strom, der Sie begeistern wird
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Strommix frei zu wählen.
Werden Sie URstrom-, URstrom Plus- oder URstrom Sun-Kunde. Lassen Sie sich überzeugen. Die Wahl liegt bei Ihnen.


Jährliche Überprüfung
Die externe Auditierungsstelle SQS (Schweizerische Vereinigung für Qualitäts- und Management-Systeme) überprüft und auditiert beim EWA jährlich sämtliche Energieflüsse und deren Qualitäten (ökologische Mehrwerte).
Fritz Gilomen, Leitender Auditor der SQS, bestätigt: «Als Kunde können Sie sicher sein, wenn Sie URstrom Produkte bestellen, dass auch die entsprechenden Mengen und Qualitäten produziert und beschafft worden sind.»