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Gesetzliche Ausgangslage
Gemäss dem Stromversorgungsgesetz (StromVG) sind ab dem 01.01.2009 die Stromkosten getrennt nach Kosten für den bezogenen Strom sowie die Netznutzung auszuweisen.
Die Netznutzung beinhaltet die Kosten für den Transport, die Transformierung und die Verteilung der elektrischen Energie vom Kraftwerk zum Kunden. Die Netznutzungspreise basieren auf Vorgaben des Gesetzgebers und sind nicht diskriminierend, kosten- und verursachergerecht kalkuliert. Grundsätzlich wird dabei unterschieden, auf welcher Netzebene (Hochspannung, Mittelspannung oder Niederspannung) der Strombezug erfolgt.



