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Werner Epp

Werner Epp
Fachstellenleiter Meldewesen
Telefon 041 875 0 818
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Wir sorgen für Ihre Sicherheit

Gemäss Niederspannungsinstallationsverordnung (NIV) 2002 müssen Eigentümer ihre elektrischen Anlagen nach Installationsarbeiten überprüfen lassen. Diese Überprüfung erledigt für Sie in der Regel Ihr Elektroinstallateur. Allerdings auch ohne Änderungen muss Ihre elektrische Anlage periodische überprüft werden. Sobald bei Ihnen eine solche periodische Überprüfung fällig ist, werden wir Sie mit einem entsprechenden Schreiben darauf hinweisen.  

Für die Prüfung müssen Sie anschliessend ein unabhängiges Kontrollorgan beauftragen.

Unabhängige Kontrollorgane in Ihrer Region, z.B.: