Wir sorgen für Ihre Sicherheit
Gemäss Niederspannungsinstallationsverordnung (NIV) 2002 müssen Eigentümer ihre elektrischen Anlagen nach Installationsarbeiten überprüfen lassen. Diese Überprüfung erledigt für Sie in der Regel Ihr Elektroinstallateur. Allerdings auch ohne Änderungen muss Ihre elektrische Anlage periodische überprüft werden. Sobald bei Ihnen eine solche periodische Überprüfung fällig ist, werden wir Sie mit einem entsprechenden Schreiben darauf hinweisen.
Für die Prüfung müssen Sie anschliessend ein unabhängiges Kontrollorgan beauftragen.
Unabhängige Kontrollorgane in Ihrer Region, z.B.:
KWS Elektro Sicherheitsberatung , Herrengasse 1, 6460 Altdorf, Telefon 041 875 0 850, Telefax 041 875 0 975 



