Netzanschluss

Zu einem neuen Gebäude oder einer neuen Infrastrukturanlage gehört als Teil der Erschliessung ein Netzanschluss dazu. Er ist die Verbindung zwischen dem Verteilnetz von EWA-energieUri und der Hausinstallation. Anschlüsse an das EWA-energieUri-Verteilnetz werden exklusiv durch EWA-energieUri erstellt. Kontaktieren Sie uns bitte bei allen Fragen rund um Ihren Netzanschluss.

Bereits in der Bauphase ist ein provisorischer Baustromanschluss notwendig. Dieser wird in der Regel durch Ihren Bauunternehmer bestellt.

Für die Inbetriebnahme des Anschlusses und die Montage des Zählers benötigt EWA-energieUri eine Installationsanzeige. Diese Anmeldung erfolgt meistens über den mit den Arbeiten beauftragten Elektroinstallateur.

Um Ihren bestehenden Anschluss müssen Sie sich in der Regel nicht kümmern. Bei Umbauten oder Erweiterungen am Gebäude kann es jedoch sein, dass der Anschluss verlegt werden muss. Im Falle eines höheren Leistungsbedarfs muss die abonnierte Leistung angepasst werden. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Formulare Zentralschweiz (Link)

Der Hausanschlusskasten mit der Anschlusssicherung wird an der Aussenwand des Gebäudes angebracht. Dort ist gleichzeitig die Grenze des beidseitigen Eigentums. Die Anschlusssicherung ist die Schutzeinrichtung für die Hausinstallation und trennt diese bei einem Fehler vom Verteilnetz ab.

Alle Energieerzeugungsanlagen (EEA) und Energiespeicheranlagen (ESA), die elektrische Energie in das Netz von EWA-energieUri abgeben und mit diesem zeitweise oder dauernd zusammengeschaltet sind bzw. parallel betrieben werden, müssen bestimmte technische Anschlussbestimmungen (TAB) erfüllen.

Technische Anschlussbestimmungen für Energieerzeugungsanlagen und Energiespeicher (PDF)

Periodische Kontrolle

In allen Gebäuden und Wohnungen müssen die elektrischen Anlagen von Zeit zu Zeit kontrolliert werden. Denn geprüfte Elektroinstallationen bedeuten Sicherheit für Menschen und Gebäude. Je nach Gefahrenklasse ist diese Kontrolle jährlich bzw. alle 3, 5, 10 oder 20 Jahre fällig.

Wenn für Ihr Objekt eine Kontrolle notwendig ist, erhalten Sie vom Netzbetreiber eine schriftliche Aufforderung. Danach haben Sie 6 Monate Zeit, bis der Sicherheitsnachweis eingereicht werden muss. Halten Sie diese Frist nicht ein, werden Sie höchstens zweimal erinnert, bevor die Durchsetzung der periodischen Kontrolle dem Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI) übertragen wird. Dieses leitet eine Verfügung und gegebenenfalls eine Strafanzeige mit Kostenfolge ein.

Was müssen Sie tun?

  1. EWA-energieUri fordert Sie mit einem Brief auf, die periodische Kontrolle durchzuführen.
  2. Sie beauftragen einen Kontrolleur, die Kontrolle durchzuführen. Beachten Sie, dass Sie kein Unternehmen mit der Kontrolle beauftragen, das an der Planung, Erstellung, Änderung oder Instandhaltung der elektrischen Installationen beteiligt war.
  3. Der Kontrolleur misst relevante Strom- und Isolationswerte Ihrer Anlagen und führt eine Sichtkontrolle der Leitungen und Steckdosen in allen Räumen durch.
  4. Ist alles in Ordnung, stellt der Kontrolleur den Sicherheitsnachweis aus. Ein Exemplar behalten Sie, das andere erhält in der Regel EWA-energieUri. Bewahren Sie den Sicherheitsnachweis bis zur nächsten Kontrolle auf.

A) Stellt der Kontrolleur Mängel fest, erstellt er einen ausführlichen Bericht.

B) Aufgrund dieses Berichtes beauftragen Sie Ihre Elektroinstallationsfirma, die Mängel zu beheben.

C) Danach informiert Ihre Elektroinstallationsfirma mit einer Erledigungsanzeige den Kontrolleur.

Ihr Ansprechpartner

Edi Waldis

Leiter Netzbau

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